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Ein gültiger Angelschein bzw. Fischereischein muss sein!

Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, macht sich strafbar, der nächste Fischereiaufseher kommt bestimmt!

In der letzten Woche habe ich an der Ostsee beim Watangeln auf Meerforelle einen Brandungsangler mit deutlichem Akzent beobachtet, dessen Personalien von zwei Aufsehern der Fischreiaufsicht aufgenommen wurden, er hatte offenbar keinen gültigen Fischereischein. Auch ich wurde durch Zuruf aus dem Wasser geholt und musste mit meinen Fischreischein nachweisen, dass bei mir alles in Ordnung war. Den Brandungsangler erwartet nun ein Verfahren wegen Wilderei, dies muss doch nun wirklich nicht sein!

Der Trend geht eindeutig zum Angelsport

Das Interesse an dem früher als Angelschein bezeichneten Fischereischein hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Angelsport erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit in allen Altersklassen und Bevölkerungsgruppen. Daher gilt der Angelsport schon lange nicht mehr allein als Hobby der älteren Generationen. Gerade der Zulauf aus den jüngeren Jahrgängen macht derzeit den Hauptanteil aus, dies ist sicher auch auf die Veränderungen in der allgemeinen Betrachtung des Angelsport zurück zu führen. Insbesondere neueste Entwicklungen und Trends wie z.B. das Streetfishing machen das Angeln auch für die Jugend interessant, daher zeigen auch immer mehr junge Menschen gefallen daran und interessieren sich für einen Angelschein.

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Angelschein / Fischreischein

Angelschein / Fischreischein

Gleichzeitig mit der Anzahl der Interessenten am Angelsport steigen aber auch die Ordnungwidrigkeiten und Straftaten im Sinne der Wildfischerei, dazu gibt es sehr aussagekräftige Statistiken in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden. Die jeweils zuständigen Fischreiaufsichten haben jedenfalls in den letzten Jahren um einiges mehr zu tun, als dies in früheren Jahren im Schnitt der Fall war.

Beinhahe in jedem Falle ist ein gültiger Fischreischein die alleinige Voraussetzung dazu, um überhaupt an öffentlichen Gewässern Angeln zu können. Dabei können die Anforderungen zum Erwerb des Fischreischein je nach Bundesland teilweise sehr unterschiedlich sein.

Fischreischein – darum wird er immer beliebter

Stress und Hektik bestimmen immer mehr unseren Arbeitsalltag. Die Anforderungen im Berufsleben steigen. Das spüren vor allem junge Menschen, die häufig damit überfordert sind und nach Wegen der Entspannung suchen. Für viele ist der Angelsport in solchen Situationen ein willkommenes Ventil um wieder die nötige Bodenständigkeit zu erreichen und Seele und Geist einfach einmal ein paar Stunden baumeln lassen zu können.

Fischereischein muss sein!

Der Fischreischein ist praktisch die behördliche Genehmigung, die beim Angeln immer dabei zu tragen ist. Zuständig für die Ausstellung ist in der Regel die Fischereibehörde am Wohnort. Wer in anderen Ländern angeln möchte, sollte sich aber frühzeitig über zusätzliche Vorschriften informieren. In Deutschland ist es mittlerweile so, dass es fast keine freien Gewässer mehr gibt. Thematisch sehr viel ausführlicher behandelt hält das: angelschein.net viele weitere Infos zu diesem Thema bereit.

Fischreiprüfung bei den örtlichen Vereinen

Wer Angeln möchte und noch keinen Angelschein besitzt, muss sich zum Erwerb des Fischreischein der Fischereiprüfung unterziehen. Mit einem Aufwand von um die 25-30 Unterrichtsstunden richten viele örtliche Angelvereine gegen eine Teilnahmegebühr von ca. 50-70 Euro das Angebot an den Interessenten, ohne dass man im Anschluss unbedingt auch ein Mitglied des betreffenden Verein werden müsste. Nachdem dieser Unterricht vom Beginner erfolgreich besucht wurde, kann dann dort oft auch an Ort und Stelle im Beisein eines Beauftrtagten der zuständigen Fischereibehörde die Prüfung abgelegt werden. Nach ein paar Wochen bekommt man dann das Zertifikat zugesandt und kann beim zuständigen Ortnungsamt oder Gemeindebüro seinen Fischreischein ausfertigen lassen.

Dieser gilt dann auf Lebenszeit und muss nur noch jedes Jahr durch eine Fischereiabgabemarke ergänzt werden, um z.B. an den Meeren angeln zu können, denn alle Küstengewässer sind frei beangelbar, ohne das dazu eine zusätzliche Erlaubniskarte notwendig ist. An den Binnengewässern in unseren Bundesländern ist dies jedoch ganz anders, dort muss für viele Gewässerabschnitte zusätzlich eine Erlaubniskarte erworben werden, so wie bei uns in Rendsburg für den Nord-Ostsee-Kanal oder die Eider.

Ohne diesen Unterricht ist ein Anfänger nicht wirklich in der Lage bestimmte Fischarten nach der jeweils in jedem Bundesland variierenden gültigen Fischreiverordnung zu bestimmen, zu behandeln, die geltenden Schonzeiten und Mindestmaße zu berücksichtigen oder nach den gültigen, tierschutzrechtlichen Bestimmungen den Gewässern Fische zu entnehmen!

So einfach ist Dass!


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